| / Gymnasium / Aufnahme |
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Bezirksschülerinnen und -schüler, die im ersten Semesterzeugnis der 4. Klasse die Note 4.7 erreichen, sind zum Eintritt ins Gymnasium berechtigt. Wird die Note 4.7 an der Bezirksschulabschlussprüfung (BAP) bestätigt (oder erstmals erreicht), erfolgt die Aufnahme definitiv. Kann der Notendurchschnitt von 4.7 an der BAP nicht bestätigt werden, erfolgt der Eintritt provisorisch und es ist eine Probezeit von einem Semester zu bestehen. |
| Anmeldung |
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> direkter Link zu den Anmeldeformularen auf www.ag.ch/mittelschulen |
| Zur Aufnahmeprüfung wird zugelassen, |
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| Die Prüfungen orientieren sich am Stoff der vierten Klasse Bezirksschule, sind identisch mit der Bezirksschulabschlussprüfung (BAP) des jeweiligen Jahres und fallen zeitlich mit ihr zusammen. |
| > Prüfungsvorbereitung mit Hilfe von BAP-Prüfungen aus früheren Jahren |
| Termine 2012 |
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Anmeldefrist: 29. Februar 2012 |
| Die Daten der Aufnahmeprüfung sind der Website des BKS zu entnehmen: http://www.ag.ch/mittelschulen/de/pub/aufnahmepruefungen.php |
| Anmeldung |
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> direkter Link zu den Anmeldeformularen auf www.ag.ch/mittelschulen |
| Für die Absolventinnen und Absolventen einer Berufslehre gelten die Bedingungen gemäss den Weisungen des Departements BKS. |
| Anmeldung |
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Weitere Informationen und Anmeldeunterlagen sind beim Rektorat zu beziehen: |