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Aufnahme ans Gymnasium der Alten Kantonsschule Aarau

Aufnahme der Bezirksschülerinnen und Bezirksschüler

Bezirksschülerinnen und -schüler, die im ersten Semesterzeugnis der 4. Klasse die Note 4.7 erreichen, sind zum Eintritt ins Gymnasium berechtigt. Wird die Note 4.7 an der Bezirksschulabschlussprüfung (BAP) bestätigt (oder erstmals erreicht), erfolgt die Aufnahme definitiv. Kann der Notendurchschnitt von 4.7 an der BAP nicht bestätigt werden, erfolgt der Eintritt provisorisch und es ist eine Probezeit von einem Semester zu bestehen.
Hinweise zum Instrumentalunterricht

Anmeldung

> direkter Link zu den Anmeldeformularen auf www.ag.ch/mittelschulen

Aufnahmeprüfung für weitere Schülerinnen und Schüler

Zur Aufnahmeprüfung wird zugelassen,
  • wer im Prüfungsjahr nicht eine 4. Klasse einer aargauischen Bezirksschule besucht und
  • über eine Vorbildung verfügt, wie sie in der vierten Klasse der aargauischen Bezirksschule oder in einer gleichwertigen Schule vermittelt wird.
Die Prüfungen orientieren sich am Stoff der vierten Klasse Bezirksschule, sind identisch mit der Bezirksschulabschlussprüfung (BAP) des jeweiligen Jahres und fallen zeitlich mit ihr zusammen.
Merkblatt für die Aufnahmeprüfung ans Gymnasium (mit Vorbildung auf Bez-Niveau)
> Prüfungsvorbereitung mit Hilfe von BAP-Prüfungen aus früheren Jahren
Termine 2012

Anmeldefrist: 29. Februar 2012

Die Daten der Aufnahmeprüfung sind der Website des BKS zu entnehmen: http://www.ag.ch/mittelschulen/de/pub/aufnahmepruefungen.php
Anmeldung

> direkter Link zu den Anmeldeformularen auf www.ag.ch/mittelschulen

Aufnahme von Studierenden mit Berufsabschluss mit oder ohne Berufsmaturität

Für die Absolventinnen und Absolventen einer Berufslehre gelten die Bedingungen gemäss den Weisungen des Departements BKS.
Regelung der Aufnahme von Studierenden mit Berufsabschluss
Anmeldung

Weitere Informationen und Anmeldeunterlagen sind beim Rektorat zu beziehen:
Tel. 062 834 67 00
rektorat.aksaag.ch